Was ist Amateurfunk ?

International geregelter Funkdienst

 

Funkwellen breiten sich über alle Landesgrenzen hinweg aus ohne Rücksicht auf die politischen Staatsformen, leider oder Gott-sei-Dank je nach Standpunkt. Deswegen muss die Benutzung der Funkwellen auch international geregelt werden. Dies geschieht in der „Internationalen Fernmeldeunion“ der ITU (= International Telecommunication Union). Die hier getroffenen Vereinbarungen über die verschiedenen Funkdienste werden in der „Vollzugsordnung für den Funkdienst“ veröffentlicht und sind für die Mitgliedsstaaten der ITU bindend. Daher können wir hier im Bodenseegebiet die Sendungen des Österreichischen, Schweizerischen und Deutschen Rundfunks mit ein – und demselben Rundfunk- oder Fernsehempfänger aufnehmen.

 

Der Amateurfunk ist ein bei der ITU anerkannter Funkdienst. Er besteht damit gleichberechtigt neben anderen Funkdiensten wie z. B. dem Flug – , See – oder Rundfunkdienst. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Amateurfunkgesetz den Amateurfunk unter Berücksichtigung der VO – Funk. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Bestimmungen

 

 

 

Völkerverständigung

 

Der Amateurfunk kennt keine Grenzen. Kontakte in alle Welt und zu Ländern aller Regierungsformen sind tägliche Praxis. Dies geht deswegen, weil alle Streitpunkte, die sich aus Rasse, Stand, politischer Weltanschauung usw. ergeben könnten, nach den o. g. Bestimmungen für Funkamateure keine Diskussionsthemen „auf dem Band“ sind; vor allem, wenn sie in Diktaturen leben.

 

 

 

Humanitäre Hilfeleistungen über Funk

 

Wenn bei Katastrophen die öffentlichen Fernmeldeverbindungen ausfallen, sind Funkamateure mit ihren Geräten eingesprungen und haben die ersten Verbindungen wieder hergestellt. Denn es ist wichtig, dass schnell geholfen wird. So bei Erdbebenkatastrophen wie z. B. in Armenien oder der Türkei oder bei der Flutkatastrophe in Hamburg im Februar 1962.